NRW-Bildung | 26.06.2026. Hitzefrei in NRW? Das galt lange nur für die unteren Klassen. Doch ist Veränderung in Sicht. Schulministerium erlaubt erstmals Kurzunterricht für die Oberstufe und das hat einige Auswirkungen.
Wenn das Thermometer im Klassenzimmer schneller steigt als die Motivation, wird Unterricht schnell zur Geduldsprobe – und genau dort hat das Land jetzt nachgebessert.
Für Hunderttausende Oberstufenschülerinnen und -schüler in Nordrhein-Westfalen ändert sich damit kurzfristig der Schulalltag. Was die neue Regelung konkret bedeutet und wer davon profitiert, erfährst du hier.
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ToggleHitzefrei in NRW – Kurzunterricht für die Oberstufe möglich
Seit Tagen schwitzen Schulen in NRW unter ungewöhnlich hohen Temperaturen, und in vielen Klassenräumen ist an konzentriertes Lernen kaum noch zu denken. Bislang galt eine klare Regel: Hitzefrei gab es nur für jüngere Jahrgänge, während Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II durchhalten mussten.
Genau das hat das NRW-Schulministerium jetzt geändert. Die zentrale Frage lautet, ob kürzere Stunden und späteres Hitzefrei den Unterricht tatsächlich entlasten oder nur ein Pflaster auf ein größeres Problem sind.
Dieser Artikel ordnet ein, was die neue Regelung bedeutet, wie lange sie gilt und warum sie trotzdem nur ein Teil der Antwort sein dürfte.
Was sich für Schulen in NRW konkret ändert
Der Kern der neuen Regelung ist schnell erklärt: Schulen dürfen ab sofort und befristet bis zum 31. Juli auch für die Oberstufe von den starren Unterrichtszeiten abweichen.
Möglich sind kürzere Stunden ebenso wie Hitzefrei am Nachmittag. Über beides entscheidet weiterhin die Schulleitung vor Ort.
Kurzunterricht statt voller Stundenlänge
Schulen können einzelne Stunden verkürzen, etwa auf 30 Minuten, ohne den eigentlichen Stundenplan zu verändern. Das soll helfen, den Unterricht trotz Hitze geordnet durchzuziehen.
Für Berufsschulklassen im dualen System gilt das ebenso, allerdings unter Beachtung der Ausbildungsvorschriften.
Hitzefrei in NRW: Nachmittag als Option
Wurde der Unterricht durch Kurzunterricht vorgezogen, kann zusätzlich am Nachmittag Hitzefrei erteilt werden.
Diese Möglichkeit war Oberstufenschülerinnen und -schülern bislang komplett verschlossen. Damit reagiert das Ministerium auf eine Lücke, die viele Schulen schon länger kritisiert hatten.
Warum die Regelung gerade jetzt kommt
Auslöser ist die anhaltende Hitzewelle, die seit Tagen weite Teile Deutschlands und auch NRW im Griff hat. In vielen Schulgebäuden heizen sich Klassenräume schnell auf über 30 Grad auf.
Das gilt gerade in älteren Bauten ohne Klimatisierung. Konzentriertes Arbeiten wird unter solchen Bedingungen für alle Beteiligten schwierig.
Gesundheit vor starrem Stundenplan
Das Ministerium begründet den Schritt mit dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Kreislaufprobleme und Hitzestau sollen vermieden werden, ohne dass der Unterricht komplett ausfällt.
Die Verantwortung dafür liegt jedoch weiterhin bei den einzelnen Schulen, nicht beim Land selbst.
Eine befristete Ausnahme, kein Dauerzustand
Die neue Regelung gilt zunächst nur bis zum Ende des laufenden Schuljahres am 31. Juli. Der bisherige Hitzefrei-Erlass, der die Oberstufe ausklammert, wird derzeit überprüft.
Ob daraus eine dauerhafte Lösung wird, ist also noch offen. Wer alle Details zu Temperaturgrenzen und Zuständigkeiten nachlesen möchte, findet sie in der aktuellen Übersicht zu den geltenden Regelungen.
Dort wird auch erklärt, ab welcher Raumtemperatur überhaupt von Hitzefrei gesprochen werden darf. Das schafft zumindest etwas Klarheit im Regel-Dschungel.
Hitzefrei in NRW: Regeln auf einen Blick
Bevor es ins Detail geht, lohnt sich ein kurzer Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um die neue Regelung.
- Kurzunterricht
- Hitzefrei am Nachmittag
- Sekundarstufe II
- Schulleitung entscheidet
- Befristet bis 31. Juli
Was Schulen jetzt konkret tun können
Damit die neuen Möglichkeiten nicht nur graue Theorie bleiben, hier die wichtigsten Schritte aus der Praxis.
- Stunden verkürzen: Einzelne Unterrichtsstunden können auf bis zu 30 Minuten gekürzt werden.
- Nachmittag freigeben: Bei vorgezogenem Unterrichtsende ist zusätzlich Hitzefrei am Nachmittag möglich.
- Kühlere Räume nutzen: Wo verfügbar, soll der Unterricht in kühlere Klassenräume verlegt werden.
- Einzelfälle prüfen: Bei drohenden gesundheitlichen Problemen müssen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden.
Was die Regelung für den Schulalltag bedeutet
Wichtig zu wissen: Niemand ist verpflichtet, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Jede Schule entscheidet selbst, ob und wie sie Kurzunterricht oder Hitzefrei einsetzt. Das kann je nach Gebäude, Klassenstärke und Unterrichtsfach unterschiedlich ausfallen.
Klassenarbeiten möglichst nicht bei Hitze
Das Ministerium empfiehlt außerdem, Klassenarbeiten bei sehr hohen Raumtemperaturen zu verschieben. Hintergrund ist die nachweislich verminderte Leistungsfähigkeit bei Hitze.
Für Prüflinge in der Oberstufe kann das in den kommenden Wochen durchaus relevant werden. Auch der Schulweg spielt eine Rolle, denn Busfahrpläne ändern sich durch verkürzten Unterricht nicht automatisch.
Wer früher aus dem Klassenzimmer kommt, wartet im Zweifel trotzdem an der Haltestelle. Schulen sollen solche örtlichen Gegebenheiten bei ihrer Entscheidung deshalb mitdenken.
Hitzefrei in NRW: kein Ersatz für Hitzeschutz an Schulen
Die neue Regelung ist pragmatisch und kommt zur richtigen Zeit. Sie nimmt Druck aus überhitzten Klassenräumen, ohne den Unterricht komplett kippen zu lassen. Trotzdem bleibt sie ein Pflaster, kein Heilmittel.
Wer einmal in einem Klassenraum unter dem Dach gesessen hat, weiß: Drei Grad weniger ändern wenig, wenn die Bausubstanz selbst das Problem ist. Verlässlicher Hitzeschutz benötigt mehr als befristete Erlasse.
Dringend benötigt werden Investitionen in Gebäude, Beschattung und Lüftung. Bis dahin bleibt Kurzunterricht die beste verfügbare Notlösung für NRW.
Quellen: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung, 26. Juni 2026; Deutscher Wetterdienst, Wettervorhersage Nordrhein-Westfalen, Juni 2026.
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