Neues Geld für alte Hallen – historisches Sportförderprogramm in NRW startet

Neues Geld für alte Hallen – historisches Sportförderprogramm in NRW startet

Sport | 23.05.2026. Marode Umkleidekabinen, löchrige Tartanbahnen, Sporthallen aus den Siebzigern – Nordrhein-Westfalen kennt das Problem seit Jahrzehnten. Jetzt kommt Bewegung in die Sache, und zwar mit einer Summe, die es so noch nie gegeben hat. Was das neue Sportförderprogramm in NRW für Vereine im ganzen Land bedeutet – und warum die nächsten Wochen entscheidend sind, erklärt dieser Artikel.

Seit dieser Woche laufen die ersten Informationsveranstaltungen für Sportvereine in NRW – per Videokonferenz, bequem von überall abrufbar. Der Anlass: Das Land hat ein Investitionsprogramm gestartet, das die Sportstättenlandschaft in NRW grundlegend verändern soll.

Jahrelang wurde über den Sanierungsstau geredet, über marode Schwimmbäder und renovierungsbedürftige Vereinsheime. Jetzt liegt Geld auf dem Tisch – mehr als je zuvor in der Geschichte des Landes.

Die entscheidende Frage ist, ob es diesmal wirklich bei den Vereinen ankommt und ob der bürokratische Aufwand überschaubar bleibt.

Was hinter der NRW-Sportmilliarde steckt

Das Investitionsprogramm, das unter dem Begriff „NRW-Sportmilliarde“ läuft, ist Teil des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Es gliedert sich in drei gleich große Töpfe, jeweils ausgestattet mit 200 Millionen Euro.

Sportförderprogramm in NRW: drei Förderbereiche

Wer sich fragt, wofür das Geld konkret gedacht ist, bekommt hier eine klare Antwort. Das Programm deckt drei Bereiche ab:

  • Vereinseigene Sportstätten
  • Schwimmbäder
  • Kommunale Sportstätten

Jeder Bereich bekommt einen eigenen Programmaufruf mit eigenem Verfahren. Der erste Aufruf, der gerade läuft, richtet sich ausschließlich an Sportvereine – und genau deshalb sind die aktuellen Infoveranstaltungen so wichtig für alle, die mitmachen wollen.

Wer kann Förderung beantragen?

Nicht jeder Verein darf einfach einen Antrag stellen. Die Teilnahme ist an konkrete Bedingungen geknüpft. Wer gefördert werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitglied im Stadtsportbund oder Kreissportbund – und zwar seit dem 1. Januar 2026.
  • Gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Fachverband des Landessportbundes NRW (sogenannte Doppelmitgliedschaft).
  • Eigentümer oder Erbbauberechtigter der Sportstätte – Vereine, die nur Mieter sind, können in der Regel nicht direkt antragstellen.
  • Langfristige Zweckbindung – bei gemieteten oder gepachteten Anlagen muss der Vertrag nach Projektabschluss noch mindestens zehn Jahre gelten.

Was gefördert wird – und wie es abläuft

Im Fokus des ersten Programmaufrufs stehen ganz konkrete Baumaßnahmen: Sanierung, Modernisierung, Umbau und in bestimmten Fällen auch der Neubau von Sportstätten. Energetische Verbesserungen und Barrierefreiheit sollen dabei besonders berücksichtigt werden.

Das Verfahren soll bewusst schlank gehalten werden – so ist es zumindest das erklärte Ziel. Auf ein kompliziertes Antragsformular wartet niemand gerne, und das weiß man auch auf Landesebene.

Learnings aus Vorgängerprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Das Vorgängerprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ hat gezeigt, dass viele Vereine durchaus bereit sind, sich einzubringen – wenn der bürokratische Aufwand stimmt.

Auch die Verteilung der Mittel ist fair gedacht: Jede der 396 Gemeinden in NRW bekommt ein pauschales Förderkontingent, das sich an der bisherigen Sportpauschale orientiert. Größere Städte erhalten entsprechend mehr – aber kein Verein soll leer ausgehen, nur weil er zufällig in einer kleinen Kommune liegt.

Sportförderprogramm in NRW: der Zeitplan

Für Vereine, die sich beteiligen wollen, läuft die Zeit. Die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge:

  • Sofort: Abstimmung mit dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund aufnehmen – das ist Pflicht vor jeder Antragstellung.
  • Ab 18. Mai 2026: Informationsveranstaltungen per Videokonferenz nutzen – sie laufen gerade und erklären das Verfahren Schritt für Schritt.
  • Ab 1. Juni 2026: Das Förderportal des Landessportbundes NRW schaltet das neue Modul „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ frei – ab dann startet das Interessenbekundungsverfahren.
  • Ab 1. September 2026: Die formale Antragstellung ist möglich, wenn das Antragsmodul freigeschaltet wird.

Olympia-Bewerbung als Rückenwind

Die Förderoffensive kommt nicht zufällig zu diesem Zeitpunkt. NRW bewirbt sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele KölnRheinRuhr – und wer olympische Wettkämpfe ausrichten will, braucht auch eine starke Basis im Breitensport.

Beides zusammenzudenken ist politisch klug. Denn eine Olympiabewerbung, die im Alltag der Vereine nichts verändert, wäre wenig überzeugend. Das Programm setzt daher bewusst an beiden Enden an: am Leistungssport nach außen und an der Sportstättenqualität nach innen.

Verbindung zwischen Spitzenambition und Basisförderung

Dass die Landesregierung beides verknüpft, ist mehr als Marketing – es schafft eine strukturelle Verbindung zwischen Spitzenambition und Basisförderung.

Für die rund 17.000 Sportvereine im Land ist das eine echte Gelegenheit, die man nicht verstreichen lassen sollte. Sport findet nicht nur in Olympiastadien statt, sondern jeden Tag auf den Plätzen und in den Hallen quer durch NRW.

Sportförderprogramm in NRW 2026 im Fazit

NRW hat in puncto Sportstätten lange auf Verschleiß gespielt. Jetzt liegt ein Programm auf dem Tisch, das das Potenzial hat, echte Veränderung vor Ort zu bringen – wenn Vereine die Initiative ergreifen und sich jetzt in die Abstimmungsprozesse einbringen.

Die entscheidende Weiche wird schon vor dem offiziellen Antragsstart gestellt. Wer jetzt den Dialog mit dem Kreissportbund sucht und die Infoveranstaltungen mitnimmt, ist klar im Vorteil – denn die Förderkontingente sind regional gedeckelt und nicht unbegrenzt verfügbar. Wer zögert, riskiert, dass andere schneller sind.

Vereine, die jetzt handeln, sichern sich einen klaren Vorsprung. Denn solche Programme kommen selten, und der Starttermin im Juni ist näher, als er klingt.

Quellen: Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V., Mai 2026; Land Nordrhein-Westfalen, Staatskanzlei / Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Pressemitteilung Mai 2026

Bildquelle: Joerg Hartmann / Pexels

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